Neue Investitionsverordnung Nr. 5/2025 für PT PMA

AB
Andrei Balinsky
Gründer von Balinsky
Veröffentlicht 12. November 2025
Neue Investitionsverordnung Nr. 5/2025 für PT PMA
Wir setzen die Analyse der neuen Verordnung des Investitionsministeriums Nr. 5 aus 2025 vom 01 Oktober 2025 fort. Haupt- und Nebentätigkeiten (Art. 35) Haupttätigkeiten sind Geschäftsfelder, die als Einnahmequelle dienen oder Gewinn für das Unternehmen erwirtschaften. Sie müssen in der Gründungsurkunde der Gesellschaft oder in den bei AHU ratifizierten Änderungen der Satzung aufgeführt sein. Eine Nebentätigkeit wird als unterstützend zur Haupttätigkeit eingestuft. Der KBLI-Code der Nebentätigkeit darf nicht mit dem KBLI der Haupttätigkeit identisch sein. Wenn die Nebentätigkeit keine Einnahmen bzw. keinen Gewinn erzielt, ist sie von der Prüfung der Vorgaben zu Investitions- und Kapitalhöhe befreit; außerdem muss die Satzung nicht angepasst werden, um den entsprechenden KBLI aufzunehmen. Erzielt sie jedoch Einnahmen, gilt diese Ausnahme nicht. Es wurden Mechanismen eingeführt, die die Genehmigungsverfahren vereinfachen (Art. 41 - 46) Unternehmen, die Flächen in einem Einkaufszentrum, Business Center usw. mieten, können für ihre Geschäftslizenz die grundlegenden Genehmigungen des Gebäudeeigentümers nutzen. Dazu zählen KKPR, PBG, SLF sowie Umweltgenehmigungen (SPPL, UKL-UPL, AMDAL). Für Kapazitätserweiterungen, die Aufnahme zusätzlicher Tätigkeiten oder die Integration mit einem bestehenden Geschäft am selben Standort ist kein neuer KKPR erforderlich. Für Nebentätigkeiten am selben Standort wie die Haupttätigkeit können die für die Haupttätigkeit erteilten Genehmigungen genutzt werden (KKPR, PBG, SLF, SPPL, UKL-UPL, AMDAL). Verpflichtende Partnerschaft (Art. 244-245) Für bestimmte KBLI ist eine solche Partnerschaft Voraussetzung für die Aktivierung. In der OSS-Beschreibung findet sich dazu folgender Hinweis: Die Zusammenarbeit mit Genossenschaften sowie Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen (UMKM) ist verpflichtend, wie in der Präsidialverordnung Nr. 49 von 2021 „Zur Änderung der Präsidialverordnung Nr. 10 von 2021 über den Investitionsgeschäftssektor“ vorgesehen. In Anhang II der Verordnung sind insgesamt 59 solcher KBLI aufgeführt. Zu den bei PT PMA beliebtesten gehören: 23951 Zementindustrie 32112 Schmuckindustrie: Edelmetallwaren für den persönlichen Gebrauch 32113 Edelmetallschmuck nicht für den persönlichen Gebrauch 32120 Herstellung von Modeschmuck und ähnlichen Erzeugnissen 32903 Handwerksindustrie, anderweitig nicht klassifiziert 41012 Bau von Bürogebäuden 41013 Bau von Industriegebäuden 77311 Vermietung von Fahrzeugen mit Ausnahme motorisierter Fahrzeuge mit vier oder mehr Rädern 77394 Vermietung und Leasing ohne Kaufoption von Bürotechnik und -ausstattung 77399 Vermietung und Leasing ohne Kaufoption von Maschinen, Ausrüstung und anderen materiellen Gütern, die keiner anderen Kategorie zugeordnet sind 95120 Reparatur von Kommunikationsgeräten 95210 Reparatur von Unterhaltungselektronik Für die Registrierung einer Geschäftslizenz unter diesen KBLI muss ein Großunternehmen (PT PMA) nun nicht mehr nur eine Partnerschaft mit UMKM eingehen, wie es früher vorgesehen war (auch wenn dies in der Praxis oft nicht umgesetzt wurde), sondern diese zusätzlich durch eine entsprechende Erklärung im OSS-System bestätigen (ein Muster der Erklärung ist in den Kommentaren beigefügt).

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