Steuer beim Verkauf von Leasehold-Immobilien auf Bali: 10%, nicht 20%
AB
Andrei Balinsky
Gründer von Balinsky
Kauft ein Ausländer ein Haus oder Apartment auf Bali nicht im Eigentum, sondern als langfristiges Leasehold, spricht man von Hak Sewa. Wenn diese Immobilie später weiterverkauft wird, gilt dafür eine klare steuerliche Regel.
Die Steuer beim Verkauf beträgt in diesem Fall 10% des Transaktionswerts. Vereinfacht gesagt: Beim Verkauf des eigenen Leasehold-Vertrags fällt ein fester Anteil an den Staat an.
Manche verwechseln das mit 20%, doch das ist in diesem Zusammenhang nicht korrekt. Der Satz von 20% betrifft andere Fälle, etwa wenn ein Ausländer in Indonesien Einkünfte erzielt, die nicht mit Immobilien zusammenhängen.
Ein einfaches Beispiel:
Vasiliy kauft eine Villa auf Bali im Leasehold für 30 Jahre für 100 000 USD.
Nach 5 Jahren verkauft er diesen Vertrag an John für dieselben 100 000 USD.
Er zahlt 10 000 USD Steuern (10%) — rechtmäßig und nachvollziehbar.
Die 20% sind hier also ein Mythos.